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   OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92   

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OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92 (https://dejure.org/1994,5000)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.02.1994 - 1 L 5673/92 (https://dejure.org/1994,5000)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Februar 1994 - 1 L 5673/92 (https://dejure.org/1994,5000)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 71 Abs. 1 BauO ND; § 73 Abs. 1 BauO ND; § 36 BauGB; Art. 28 Abs. 2 GG; § 14 BauGB
    Gemeinde; Planungshoheit ; Verletzung; Bauvoranfrage; Baugenehmigungsbehörde; Vorbescheid; Änderung der planerischen Vorstellungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gemeinde; Planungshoheit ; Verletzung; Bauvoranfrage; Baugenehmigungsbehörde; Vorbescheid; Änderung der planerischen Vorstellungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 498 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 NB 19.92

    Veränderungssperre - Planfeststellungsbeschluß - Dauer der Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Er hat aber den Gemeinden in §§ 14, 16 ff. BauGB bzw. § 15 BauGB zusätzlich ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, gerade auch in Reaktion auf konkrete Bauanträge von Bauwilligen die planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlagen noch - wenn auch unter Umständen nur gegen Entschädigung - zu ändern (BVerwG, Beschl. v. 26.6.1992 - 4 NB 19/92 - NVwZ 1993, 475).

    Da eine beschlossene Veränderungssperre die Frist des § 17 Abs. 1 BauGB auslöst, würde es den Interessen einer Gemeinde zuwiderlaufen, müßte sie gleichsam "ohne Not" eine Veränderungssperre beschließen, ohne daß dies zur Sicherung einer - geänderten -städtebaulichen Planung erforderlich wäre (BVerwG, Beschl. v. 26.6.1992, aaO).

  • BVerwG, 15.10.1991 - 7 B 99.91

    Planfeststellungsbeschluss - Bundeswasserstraße

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Es entspricht der Rechtsprechung des BVerwG, daß ein an einem Verwaltungsverfahren zu beteiligender Dritter oder auch eine Behörde die Befugnis zur Anfechtung von getroffenen Entscheidungen grundsätzlich nicht allein aus der Verletzung der ihn bzw. sie betreffenden Verfahrensvorschriften herleiten kann (BVerwG, Urt. v. 20.10.1972 - IV C 107.67 - BVerwGE 41, 58; Beschl. v. 15.10.1991 - 7 B 99.91 u. 7 ER 301.91 -, NJW 1992, 256).

    Denn die Vorschriften über seine Beteiligung gewähren ihm - entsprechend der insoweit nur dienenden Funktion des Verwaltungsverfahrens - im allgemeinen Schutz allein im Hinblick auf die bestmögliche Verwirklichung seiner dem Beteiligungsrecht zugrundeliegenden materiell-rechtlichen Rechtsposition ... Dieser Grundsatz ist lediglich ausnahmsweise dann durchbrochen, wenn die Auslegung der maßgeblichen Verfahrensvorschriften ergibt, daß dem Dritten in spezifischer Weise und unabhängig vom materiellen Recht eine eigene, selbständig durchsetzbare verfahrensrechtliche Rechtsposition eingeräumt ist, was das BVerwG beispielsweise in ständiger Rechtsprechung für die Beteiligung der Gemeinde am luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren nach § 6 LuftVG annimmt ... Diese Rechtsprechung beruht indes auf der Eigenart des in das Genehmigungs- und das Planfeststellungsverfahren gegliederten luftverkehrsrechtlichen Verfahrens" und kann auf andere Genehmigungsabläufe etwa nach dem Bundeswasserstraßengesetz oder nach dem Fernstraßengesetz nicht übertragen werden (BVerwG, Beschl. v. 15.10.1991, aaO).

  • BVerwG, 10.08.1988 - 4 C 20.84

    Verletzung des gemeindlichen Beteiligungsrechts bei Anweisung zur Erteilung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Sie hat nicht etwa - gleichsam kraft Amtes - eine allgemeine und umfassende Kompetenz zur Entscheidung in der Sache, da ihre Kompetenz durch die gesetzliche Einvernehmensregelung beschränkt wird (BVerwG, Urt. v. 10.8.1988 - 4 C 20.84 - BauR 1988, 694 = ZfBR 1989, 39 = BRS 48 Nr. 144).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Die Rollen im Verwaltungsstreitverfahren über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens sind danach so verteilt, daß dem Bauwerber die Klägerrolle in einem Verpflichtungsprozeß auf Erteilung der ihm vorenthaltenen Baugenehmigung zufällt und nicht der Gemeinde die Klägerrolle in einem Anfechtungsprozeß gegen eine wider ihren Willen erteilte Baugenehmigung (BVerwG, Urt. v. 7.2.1986 - 4 C 43.83 -, NVwZ 1986, 556).
  • BVerwG, 19.11.1965 - IV C 184.65

    Rechtsfolgen der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bei Baugesuchen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BVerwG seit dem Urteil vom 19.11.1965 (IV C 184.65 - BVerwGE 22, 342), daß eine Gemeinde dann in ihren Rechten verletzt wird, wenn eine Baugenehmigungsbehörde einem Bauwerber die beantragte Baugenehmigung ohne das gesetzlich erforderliche Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt.
  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89

    Bauordnungsrecht: Gemeindlicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Vom Sinn und Zweck der Beteiligungsregelung des § 36 Abs. 1 BBauG/BauGB stellt es aus der Sicht der Gemeinden nämlich keinen Unterschied dar, ob die Baugenehmigungsbehörde sich rechtswidrig über ein ausdrücklich versagtes Einvernehmen hinwegsetzt und die Baugenehmigung gleichwohl erteilt oder ob sie rechtsirrig die Baugenehmigungsfreiheit eines Vorhabens annimmt und aus diesem Grunde ein Baugenehmigungsverfahren unter Beteiligung der Gemeinde nicht einleitet (BVerwG, Urt. v. 12.12.1991 - 4 C 31.89 -, NVwZ 1992, 878).
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 107.67

    Erlaubnis zur Förderung von Thermalwasser - Nachbarschutz im Wasserrecht -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Es entspricht der Rechtsprechung des BVerwG, daß ein an einem Verwaltungsverfahren zu beteiligender Dritter oder auch eine Behörde die Befugnis zur Anfechtung von getroffenen Entscheidungen grundsätzlich nicht allein aus der Verletzung der ihn bzw. sie betreffenden Verfahrensvorschriften herleiten kann (BVerwG, Urt. v. 20.10.1972 - IV C 107.67 - BVerwGE 41, 58; Beschl. v. 15.10.1991 - 7 B 99.91 u. 7 ER 301.91 -, NJW 1992, 256).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 25.91

    Beiladung - Baugenehmigung - Änderungsbebauungsplan - Rechtsmittelbefugnis -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Die in dieser Bestimmung zusammengefaßten Beteiligungsrechte schließen die Annahme weiterer, aus der Planungshoheit abgeleiteter materieller Rechte der Gemeinde nicht aus (BVerwG, Urt. v. 11.2.1993 - 4 C 25.93 - DVBl 1993, 657).
  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 B 191.91

    Gemeindebeteiligung Baugenehmigung - Verweigerung - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Allein die Tatsache der Versagung bindet die Baugenehmigungsbehörde, ohne daß hierüber kraft Bundesrecht eine inhaltlich bzw. sachliche Prüfung stattfindet (BVerwG, Beschl. v. 15.11.1991 - 4 B 191.91 - UPR 1992, 234).
  • BVerwG, 27.11.1981 - 4 C 36.78

    Gemeindliche Klagebefugnis gegen planwidrige Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Setzt sich etwa die Baugenehmigungsbehörde über die Festsetzungen eines Bebauungsplanes hinweg, so stellt das einen unmittelbaren Eingriff in die Planungshoheit dar, weil durch die Genehmigung Zustände geschaffen werden, die der gemeindlichen Planung widersprechen (BVerwG, Urt. v. 27.11.1981 - 4 C 36 u. 37.78 -, DÖV 1982, 283).
  • BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 25.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Städtebauliche Zulässigkeit der

  • VG Schleswig, 04.11.2022 - 2 B 55/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung von

    Ein an einem Verwaltungsverfahren zu beteiligender Dritter oder auch eine Behörde kann allerdings die Befugnis zur Anfechtung von getroffenen Entscheidungen grundsätzlich nicht allein aus der Verletzung der ihn bzw. sie betreffenden Verfahrensvorschriften herleiten (BVerwG, Beschl. v. 20.10.1972, - 4 C 107.67 - v. 15.10.1991 - 7 B 99/91 -, Rn. 4; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.04.1994, - 1 L 5673/92 -, Rn 25).

    Dafür, dass es sich bei § 64 Abs. 1 S. 2 LBO 2016 um ein abgesichertes subjektives Recht der Gemeinde auf Beteiligung an allen Baugenehmigungsverfahren handelt, spricht, dass bei einer anderen Beurteilung das verfahrensrechtlich abgesicherte Gut der gemeindlichen Planungshoheit bzw. das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG) in unvertretbarer Weise ausgehöhlt würde (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.04.1994, - 1 L 5673/92 -, Rn 30).

    Wird von einer Baugenehmigungsbehörde der durch § 64 Abs. 1 S. 2 LBO 2016 vorgeschriebene Verfahrensweg verlassen, kann sich die Gemeinde dann ihrerseits gegen den ihren inzwischen geänderten Planungsvorstellungen widersprechenden Bescheid zur Wehr setzen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.04.1994, - 1 L 5673/92 -, Rn 30).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2000 - 7 A 2235/99

    Genehmigung zur Errichtung einer Windenergieanlage vom Typ Seewind;

    vgl.: BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - 4 C 43.83 -, BRS 46 Nr. 142, S. 318f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23. Mai 1995 - 8 S 3600/94 -, BRS 57 Nr. 200; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 25. Februar 1994 - 1 L 5673/92 -, BRS 56 Nr. 150, S. 391.
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